Über den Verein

Werden Sie Mitglied beim Verein Jazz in Baden!

Der Verein Jazz in Baden stützt sich auf seine treuen Vereinsmitglieder. Nur dank den zahlreichen Jazzfans ist es überhaupt möglich, hochkarätigen Jazz in die kleine Limmatstadt zu bringen.

Mit einem Jahresbeitrag von mindestens Fr. 50.- (Schüler*innen, Lehrlinge, Studierende Fr. 30.-) erhalten Sie

  • detaillierte Konzertprogramme mit allen Daten und weiteren, wichtigen Infos unseres Vereins.
  • einen persönlichen Mitgliederausweis, mit welchem Sie von einem ermässigten Eintrittspreis profitieren

Der Mitgliederausweis berechtigt zum Konzerteintritt von Fr. 10.– respetkive Fr. 5.– für Lehrlinge/Studierende.
(Eintrittspreis für Nicht-Mitglieder Fr. 20.–  und Lehrlinge/Studierende Fr. 10.–)

Deshalb schnell Mitglied werden und abwechslungsreiche Konzerte, mit leckeren Tomatenspaghetti und einem Glas Rotwein im Isebähnli geniessen!

Melden Sie sich über den Link “Newsletter/Mitglied” an und zahlen Sie auf unsere folgende Bankverbindung ein:

Bankverbindung:
Verein Jazz in Baden
5401 Baden
IBAN: CH80 0900 0000 5001 2391 6

Kontakt
info@jazzinbaden.ch

Kontakt Booking
booking@jazzinbaden.ch

Wir erhalten pro Woche eine überwältigende Anzahl Anfragen von Bands, bei uns aufzutreten. Zeitenweise über 50 pro Woche. Das freut uns sehr. Als Non-Profit-Organisation versuchen wir unser Bestes, alle Anfragen zu beantworten, unsere Ressourcen reichen aber leider oft nicht aus. Wir bitten daher um Verständnis, wenn keine oder eine sehr späte Antwort folgt.

Präsidium
Rea Hunziker

Vorstand
Daniel Affentranger
Hannes Hänggli
Maurice Kraemer
Stefanie Kunckler
Thomas Lüscher
Claude Stucki
Pius Bieri
Jean-Michel Vionnet

Revisoren
Max Lässer
Peter Hunziker

Statuten

1.
Unter dem Namen Jazz in Baden besteht ein Verein im Sinne
von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Baden.

2.
Der Verein bezweckt die regelmässige, wenn möglich wöchentliche Durchführung von Jazz-Veranstaltungen im Restaurant Isebähnli in Baden.
Er kann aber auch grössere Konzerte in anderen Lokalen organisieren.

3.
Die Organe der Vereinigung sind:
Mitgliederversammlung
Vorstand, bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und
1 bis 10 Vorstandsmitgliedern
1 bis 2 Rechnungsrevisoren

4.
Die Amtsdauer von Vorstand und Revisoren beträgt ein Jahr.

5.
Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.

6.
Der Jahresbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

7.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Über eine Auflösung der Vereinigung und die Verwendung des vorhandenen Vermögens beschliesst die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder.

8.
Annahme durch die konstituierende Versammlung vom 17. August 1980.